Call For Participation: Kongressprogramm

Themenschwerpunkte

Zur thematischen Strukturierung des Call For Participation wurden in Abstimmung mit dem Programmbeirat acht Themenschwerpunkte identifiziert und ausformuliert. Diese Themenschwerpunkte inklusive der kurzen Erläuterungen beabsichtigen eine inhaltliche Orientierung für die Einreichenden und sollen einen Beitrag zur Strukturierung der Einreichungen leisten. Darüber hinaus stellen sie eine Grundlage für die thematischen Schwerpunktsetzungen im Kongressprogramm dar. 

Die Differenzierung der Themen erfolgt nicht trennscharf; vielmehr werden Schnittstellen und Verknüpfungen berücksichtigt bzw. hergestellt. So ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Themenfelder nicht strikt voneinander abgegrenzt sind. Querschnittsperspektiven wie die politische Rolle der Kinder- und Jugendarbeit als Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen werden in mehreren Themenschwerpunkten aufgegriffen. Auch diese Querschnittsperspektiven können und sollen im Rahmen von Einreichungen adressiert werden.

Der Bundeskongress versteht den europäischen Youth Work Diskurs[1] sowie europäische und internationale Dimensionen von Kinder- und Jugendarbeit als eine Schnittstelle zu allen Themenbereichen und begrüßt Beiträge, die europäische oder internationale Bezüge zu den Themenschwerpunkten sichtbar machen. Diese Bezüge können zum Beispiel Projektkooperationen, europäische oder internationale Impulsvorträge, Handlungsansätze oder Best-Practice Beispiele aus anderen Ländern sein. Beiträge können sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache eingereicht werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass seitens der Kongressorganisation keine Übersetzungsleistungen erbracht werden können. Die sprachliche Gestaltung sowie gegebenenfalls erforderliche Übersetzungen liegen in der Verantwortung der Beitragenden.

Die Themenschwerpunkte werden im Folgenden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Daraus ergibt sich keine Gewichtung oder Priorisierung.

Demokratiebildung und -förderung
Digitale Welten
Fachkräfte und Ehrenamt
Non-formale und informelle Bildung
Praxis zwischen Innovation und Alltag
Vielfalt als Ressource
Zivilgesellschaftliches Engagement
Weitere Themen
[1] Youth Work als europäischer Begriff beschreibt in Deutschland in etwa Jugend(sozial)arbeit nach SGBVIII §11-13. Vgl. AGJ Positionspapier „Die European Youth Work Agenda für qualitative hochwertige Youth Work – in Europa und in Deutschland“, 2020 (abrufbar unter: https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2020/European_Youth_Work_Agenda.pdf); Arbeitsstelle europäische Jugendpolitik Infosheet „Youth Work“, 2025 (abrufbar unter: https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/aejp/2025_DJI_AeJP_Infosheet_Youth_Work.pdf).
 

Formate

Neben den Themenschwerpunkten wurden in Abstimmung mit dem Programmbeirat auch Formate identifiziert und ausformuliert. Diese Formate inklusive der kurzen Erläuterungen beabsichtigen eine strukturelle Orientierung für die Einreichenden. Darüber hinaus stellen sie eine Grundlage für die Planung des Kongressprogramms dar. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Formate keine strikten Begrenzungen für Einreichungen darstellen. Auch innovative und experimentelle Formate können und sollen eingereicht werden.

Fachforum (90 Minuten)
Workshop (90 Minuten)
Kurzpräsentation (20 Minuten)
Offenes Format (60 Minuten)
 

Hinweise zur Einreichung

  • Einreichungsfrist: 01. September – 31. Oktober 2026 (23:59 Uhr)
  • Beiträge müssen über das bereitgestellte Kongressverwaltungstool fristgerecht bis Samstag, 31. Oktober 2026 (23:59 Uhr), eingereicht werden.
  • Für die einzelnen Beiträge ist eine Kurzbeschreibung mit max. 2.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) einzureichen. Der Text wird direkt im Tool eingegeben.
  • Nur vollständig ausgefüllte Einreichungen (u.a. mit Kurzbeschreibung, Nennung des gewünschten Format, Nennung der Moderation und Nennung mindestens eines bzw. einer Referierenden) können berücksichtigt werden. (Die Aufgabe der Moderation kann auch durch eine:n Referierende:n übernommen werden.) Zudem muss eine Kontaktperson angegeben werden. Die Angaben zur Moderation sowie zu den Referierenden werden im Kongressprogramm ausgewiesen. Die Angaben zur Kontaktperson dienen der Kommunikationsmöglichkeit im Zuge der Programmerstellung und werden nicht im Kongressprogramm ausgewiesen.
  • Eine Person kann beliebig viele Beiträge über das Tool einreichen.
  • Als Referierende:r kann jede Person im Kongressprogramm an bis zu drei Beiträgen mitwirken, die über Einreichungen in das Kongressprogramm eingebracht werden. Beiträge im Rahmen gesonderter Anfragen, etwa für Fachforen, bleiben davon unberührt.
  • Alle Referierenden müssen sich ab Januar 2027 als Teilnehmende zum Bundeskongress anmelden.
  • Die Fahrt- und Übernachtungskosten für angenommene Einreichungen können nicht übernommen werden.

Hinweise zum Beratungsprozess

  • Nach Eingang Ihrer Einreichung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Vorschläge werden unter Beteiligung des Programmbeirats beraten und begutachet.
  • Grundsätzlich soll beim 5. Bundeskongress von Clusterungen ähnlicher Einreichungen abgesehen werden. In Ausnahmefällen setzt sich das Kongressteam mit Ihnen in Verbindung.
  • Benachrichtigungen über die Annahme oder Ablehnung der Beiträge werden voraussichtlich im April 2027 versandt.

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an unser Kongressteam wenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Beantwortung je nach Anfrage etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Kongressprogramm:

Dr. Julia von der Gathen-Huy: programm@bundeskongress-kja.de

Markt der Möglichkeiten:

Mathilda Streuer: kongress@lag-okja.de