FAQ: Call For Participation

Stand: 01.09.2026

 

Allgemein

1Wann und wo findet der 5. Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit statt?
Der 5. Bundeskongress Kinder- und Jugendarbeit findet vom 7. bis 9. September 2027 auf dem Campus Linden in Hannover statt.
2Worum geht es beim Bundeskongress?
Der Bundeskongress ist ein Ort für fachlichen Austausch, Diskussion und Vernetzung zwischen Fachpraxis, Verwaltung, Politik und Wissenschaft. Er nimmt die Vielfalt der Kinder- und Jugendarbeit in den Blick und bietet Raum, aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen, Forschungsergebnisse und Praxisansätze gemeinsam weiterzuentwickeln.
3Wer kann einen Beitrag einreichen?
Der Call For Participation richtet sich an Akteur:innen aus Fachpraxis, Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Verbänden, Initiativen und weiteren Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit. Beiträge können von Einzelpersonen oder mehreren Personen beziehungsweise Organisationen eingereicht werden.
4Welche Bereiche können mit einem Beitrag gestaltet werden?
Einreichungen sind für zwei Bereiche möglich:

• das Kongressprogramm mit Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten,

• den Markt der Möglichkeiten mit Informations-, Austausch- und Mitmachangeboten.
5Bis wann können Beiträge eingereicht werden?
Die Einreichungsfrist läuft vom 1. September bis zum 31. Oktober 2026, 23:59 Uhr.
6Wie reiche ich einen Beitrag ein?
Beiträge müssen fristgerecht über das bereitgestellte Kongressverwaltungstool eingereicht werden.
7In welchen Sprachen können Beiträge eingereicht werden?
Beiträge können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Die Kongressorganisation kann keine Übersetzungsleistungen übernehmen. Die sprachliche Gestaltung und gegebenenfalls notwendige Übersetzungen liegen in der Verantwortung der Beitragenden.
8Sind europäische und internationale Perspektiven willkommen?
Ja. Der Kongress versteht den europäischen Youth-Work-Diskurs sowie europäische und internationale Dimensionen als Querschnittsperspektive für alle Themenbereiche. Willkommen sind beispielsweise Projektkooperationen, internationale Praxisbeispiele, Handlungsansätze oder Impulse aus anderen Ländern.
9An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Kongressprogramm: Dr. Julia von der Gathen-Huy, programm@bundeskongress-kja.de

Markt der Möglichkeiten: Mathilda Streuer, kongress@lag-okja.de
 

Kongressprogramm

1Welche Themenschwerpunkte gibt es für das Kongressprogramm?
Zur thematischen Strukturierung des Calls For Participation und Schwerpunktsetzung im Kongressprogramm stehen sieben Themenschwerpunkte sowie die Kategorie „Weitere Themen“ zu Verfügung (in alphabetischer Reihenfolge):

• Demokratiebildung und -förderung: Der Themenschwerpunkt beleuchtet Dimensionen von Demokratiebildung und -förderung in der Kinder- und Jugendarbeit.

• Digitale Welten: Der Themenschwerpunkt beleuchtet die technischen Möglichkeiten sowie ethisch-moralischen Grenzen von Digitalisierung und KI im Feld der Kinder- und Jugendarbeit.

• Non-formale und informelle Bildung: Der Themenschwerpunkt widmet sich den vielfältigen Verbindungen zwischen formalen, non-formalen und informellen Bildungs- und Lernprozessen in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen.

• Praxis zwischen Innovation und Alltag: Der Themenschwerpunkt beleuchtet die notwendige Flexibilität und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit vor dem Hintergrund der veränderten Lebensrealitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

• Vielfalt als Ressource: Der Themenschwerpunkt beleuchtet theoretische, konzeptionelle und praktische Zugänge zu Diversität sowie deren Bedeutung für pädagogisches Handeln und Angebotsgestaltung. Im Fokus stehen die vielfältigen Adressat:innen der Kinder- und Jugendarbeit – ihre unterschiedlichen Lebenslagen, Teilhabechancen und Bedürfnisse im nationalen, europäischen und internationalen Kontext.

• Zivilgesellschaftliches Engagement: Der Themenschwerpunkts widmet sich der Bedeutung von Kinder- und Jugendarbeit in einer Verantwortungsgemeinschaft von Staat, Kommune und Zivilgesellschaft als Ort der Begegnung, Beteiligung und des Engagements.

• Weitere Themen: Diese Kategorie bietet Raum für Aspekte, Fragestellungen, Problemlagen und Perspektiven, die Sie nicht einem der sieben übrigen Themenschwerpunkte zuordnen können.
2Kann mein Beitrag mehrere Themenschwerpunkte berühren?
Ja. Die Themenschwerpunkte sind bewusst nicht trennscharf angelegt. Wählen Sie den Schwerpunkt, der den Kern Ihres Beitrags am besten beschreibt, und machen Sie weitere Bezüge in Ihrer Kurzbeschreibung deutlich.
3Welche Formate gibt es für das Kongressprogramm?
Für das Kongressprogramm stehen vier Formate zur Verfügung:

• Fachforum (90 Minuten): Bis zu drei miteinander verbundene Beiträge werden moderiert zusammengeführt und mit dem Publikum diskutiert.

• Workshop (90 Minuten): Interaktives Format mit aktiver Beteiligung der Teilnehmenden.

• Kurzpräsentation (20 Minuten): Kompakte Präsentation auf der offenen „Blitzlichtbühne“.

• Offenes Format (60 Minuten): Raum für kreative, dialogische, performative oder experimentelle Zugänge.
4Welche Angaben werden im Kongressprogramm veröffentlicht?
Die Namen beziehungsweise Angaben zur Moderation und zu den Referierenden werden im Kongressprogramm ausgewiesen. Die Kontaktperson dient ausschließlich der Kommunikation während der Programmerstellung und wird nicht veröffentlicht.
5An wie vielen Beiträgen kann ich als referierende Person mitwirken?
Als Referierende:r kann eine Person an maximal drei Beiträgen mitwirken, die über den Call For Participation in das Kongressprogramm aufgenommen werden. Beiträge, die aufgrund gesonderter Anfragen – etwa für Fachforen – entstehen, zählen nicht zu diesem Limit.
6Müssen sich Referierende für den Kongress anmelden?
Ja. Alle Referierenden müssen sich ab Januar 2027 als Teilnehmende für den Bundeskongress anmelden.
7Ab wann bekomme ich eine Rückmeldung zu meiner Einreichung?
Benachrichtigungen über die Annahme oder Ablehnung der Beiträge für das Kongressprogramm werden voraussichtlich im April 2027 versandt.
8Werden Einreichungen geclustert?
Grundsätzlich soll beim 5. Bundeskongress von Clusterungen ähnlicher Einreichungen abgesehen werden. In Ausnahmefällen setzt sich das Kongressteam mit Ihnen in Verbindung.
 

Markt der Möglichkeiten

1Welche Formate gibt es auf dem Markt der Möglichkeiten?
Für den Markt der Möglichkeiten stehen fünf Formate zur Verfügung:

• Mitmachaktion: Inhalte und Methoden werden aktiv ausprobiert und unmittelbar erlebt.

• Informationsstand: Organisationen, Initiativen oder Einrichtungen stellen sich vor und kommen ins Gespräch.

• Austauschraum: Niedrigschwelliger Raum für Dialog, Vernetzung und fachlichen Austausch.

• Ausstellung: Projekte, Forschung, Themen oder kreative Arbeiten werden individuell erkundbar präsentiert.

• Mobile Jugendarbeit: Mobile, aufsuchende und flexible Arbeitsansätze werden anschaulich vorgestellt.
2Müssen sich Aussteller:innen für den Kongress anmelden?
Ja. Alle Aussteller:innen müssen sich ab Januar 2027 als Teilnehmende für den Bundeskongress anmelden.
3Ab wann bekomme ich eine Rückmeldung zu meiner Einreichung?
Benachrichtigungen über die Annahme oder Ablehnung der Beiträge für den Markt der Möglichkeiten werden voraussichtlich im Februar 2027 versandt.