Erklärung zur Barrierefreiheit

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand zur Barrierefreiheit für den Webauftritt www.bundeskongress-kja.de (ohne Subdomains) gemäß der Richtline (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung. Für die Bewertung werden die Prüfschritte des BITV-Tests angewendet.

Erstellt am: 18.04.2024
Zuletzt geprüft am: 18.04.2024

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind nicht barrierefrei:

Die verwendeten Farbtöne bei Texten und Grafiken erreichen nicht immer den erforderlichen Kontrast.

Bei der Anmeldung zum Bundeskongress über das Kongresstool „Converia“ gibt es Elemente, bei denen Optimierungsbedarf hinsichtlich der Barrierearmut besteht, z.B. sind einige Fehlermeldungen zu unspezifisch und die Bedienung der Module (Anmeldung, Einriechunng, ...) ist nicht immer ohne Maus möglich.

Die App zum Bundeskongress wird mithilfe des Anbieters Mobil Event App MEA realisiert. Die Nutzung der App ist nicht barrierefrei.

Gründe:

Das Grunddesign des Webauftritts des Kongresses ist nicht in allen Darstellungsformen barrierefrei. Wir arbeiten weiter daran, alle Webinhalte und Dokumente barrierefrei anzubieten.

Die Elemente im Kongresstool „Converia" können Veranstalter:innen derzeit nicht selbst konfigurieren und dadurch erfüllen die „Converia"-Seiten nicht die Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102. Beim derzeitigen stattfindenden Rebuild der Software werden von Beginn an Vorgaben und Richtlinien hinsichtlich der Barrierefreiheit bzw. größtmöglichen Barrierearmut bei der Umsetzung berücksichtigt.

Ebenso können die Elemente der Kongressapp über den Anbieter Mobil Event App MEA von Veranstalter:innen nicht komplett selbst konfiguriert werden.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen.

Kontakt: kontakt@bundeskongress-kja.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf